J. Stille Gesellschaft
Eine stille Gesellschaft sind
Personengesellschaften, bei denen sich jemand an am Handelsgewerbe eines anderen mit einer vermögenden Einlage gegen einen Anteil am Gewinn beteiligt. Stille Gesellschaften sind nach außen nicht erkennbar und grundsätzlich bei allen Rechtsformen möglich. Es wird keine Gewerbeanmeldung vorgenommen.
Dem stillen Gesellschafter stehen
eingeschränkte Kontrollrechte zu, grundsätzlich kann er lediglich die schriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses verlangen und zur Überprüfung von deren Richtigkeit Bücher und Papiere einsehen. Die stille Gesellschaft ist
am Gewinn und am Verlust beteiligt, wobei jedoch die Verlustbeteiligung ausgeschlossen werden kann. Nach Auflösung der Gesellschaft hat der stille Gesellschafter einen Anspruch auf Auszahlung seines Guthabens.
Die stille Beteiligung ist ein sehr
flexibles Instrument, das sich durch entsprechende Vereinbarungen an die speziellen Bedürfnisse der Beteiligten anpassen lässt.
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