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Gebühren

1. Allgemeines

Beim Franchising erhalten Sie ein erfolgreiches Unternehmenskonzept, müssen aber für diese Dienstleistung Gebühren bezahlen. Der Franchise-Geber kann dadurch seine Aufwendungen refinanzieren und für seine Idee und Konzeptentwicklung einen angemessenen Gewinn erzielen.
 
Dieser Anspruch ist legitim, sollte aber insbesondere bezüglich Umfang und Berechnungsbasis kritisch geprüft werden. Es ist ratsam, erst im Anschluss daran vertragliche Bindungen einzugehen. 

2. Eintrittsgebühr

Der Großteil der Franchise-Geber verlangt dabei zu Beginn der Zusammenarbeit eine Eintrittsgebühr. Diese entsteht durch Aufbau- und Transferleistungen bzw. Vorleistungen des Franchise-Gebers wie zum Beispiel:
 
  • Entwicklung des Geschäftstyps
  • Erprobung in Pilotbetrieben
  • Know-how
  • Image/Bekanntheitsgrad
  • Standortanalysen
  • Betriebsaufbau
  • Erstschulung
  • Unterstützung bei der Markteinführung

3. Monatliche Gebühren

In der Regel kommen hierzu laufende Gebühren, die periodisch (meist monatlich) erhoben werden. Auch diese Gebühren unterscheiden sich bei den einzelnen Franchise-Gebern, sie bestehen meist aus einem gewissen Prozentsatz des Nettoumsatzes. Durch diese können unter Anderem folgende Leistungen finanziert werden:
 
  • Schulungen
  • Laufende Beratungen und Systemleistungen
  • Einheitliche Werbeaktionen
  • Marktanalysen
  • Weiterentwicklung des Know-how
  • PR (Public Relation)

Da die Nutzungsgebührenstruktur der Franchise-Geber sehr unterschiedlich und auch schlecht zu vergleichen ist, ist es für den Franchise-Nehmer ratsam, zu verhandeln und Vergleiche zwischen ähnlichen Branchenanbietern anzustellen, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird.

4. Eigenkapital

Des Weiteren erwartet laut einer DFV-Studie der Großteil der befragten Franchise-Geber ein Eigenkapital von bis zu 25.000,- Euro. Es werden aber auch zum Teil höhere Nachweise verlangt.

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