Inwieweit sind „Vorbereitungshandlungen“ während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zulässig?
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Franchise: Fragen und Antworten

Inwieweit sind „Vorbereitungshandlungen“ während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zulässig?


Sofern nicht der Tatbestand des Geschäftemachens erfüllt ist, sind „Vorbereitungshandlungen“ zulässig. Zulässige „Vorbereitungshandlungen“ sind:

- Abschluss eines Franchise-Vertrages.
- Erwerb von Waren.
- Einstellung von Arbeitnehmern.
- Anmietung von Geschäftsräumen. 




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