Limited Gründung
franchise
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K. Limited

5. Vor- und Nachteile einer Limited

Vorteile
 
Die Limited benötigt ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, dagegen benötigt die GmbH eine Einlage von mindestens 25.000 Euro.
Eine Limited ist innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen gegründet und geschäftsfähig; dagegen benötigt man für die Gründung einer GmbH deutlich mehr Zeit, manchmal bis zu sechs Monate.
Der Vorteil für die Kunden einer Limited ist die Transparenz der Gesellschaftsform.
Die Haftung ist limitiert, d.h. es wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet.
Zur Gründung einer Limited ist ein Gründungskapital von einem Pfund ausreichend.
Es ist jederzeit möglich, einen Gesellschafter hinzu zunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
Mit einer Limited ist ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich.
Die Limited unterliegt dem englischen, firmenfreundlichen Gesellschaftsrecht (z.B. wird bei Satzungsänderungen kein Notar benötigt). 
Eine Limited lässt sich gegen eine Gebühr von ca. 15 Euro (10 Britsche Pfund) wieder löschen.
 
 
Nachteile
 
Die Gründung einer Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in England. Es gibt verschiedene Dienstleister die diesen Service anbieten, wobei die Kosten dafür schwanken.
Eine Limited, deren Haupttätigkeit in Deutschland liegt, muss sowohl eine Steuererklärung in Deutschland, als auch einen Jahresabschluss in England einreichen.
Da es sich bei der Limited um eine englische Gesellschaftsform handelt, bewegt sich der deutsche Gründer zwischen zwei Rechtssystemen: Gesellschaftsrechtlich gilt englisches Recht, steuerlich und bilanziell gelten sowohl deutsches als auch englisches Recht.
Möchte man als Unternehmer seine Anonymität waren, ist die Limited nicht die richtige Gesellschaftsform, denn das englische System beruht auf einem hohen Maß an Transparenz.
Es kann sich eine mögliche Abhängigkeit von Limited-Agenturen ergeben. Hierbei ist vor allem die Seriosität der Agentur entscheidend.

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