 | Die Limited benötigt ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, dagegen benötigt die GmbH eine Einlage von mindestens 25.000 Euro.
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 | Eine Limited ist innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen gegründet und geschäftsfähig; dagegen benötigt man für die Gründung einer GmbH deutlich mehr Zeit, manchmal bis zu sechs Monate.
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 | Der Vorteil für die Kunden einer Limited ist die Transparenz der Gesellschaftsform.
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 | Die Haftung ist limitiert, d.h. es wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet.
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 | Zur Gründung einer Limited ist ein Gründungskapital von einem Pfund ausreichend.
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 | Es ist jederzeit möglich, einen Gesellschafter hinzu zunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
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 | Mit einer Limited ist ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich.
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 | Die Limited unterliegt dem englischen, firmenfreundlichen Gesellschaftsrecht (z.B. wird bei Satzungsänderungen kein Notar benötigt).
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 | Eine Limited lässt sich gegen eine Gebühr von ca. 15 Euro (10 Britsche Pfund) wieder löschen. |
 | Die Gründung einer Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in England. Es gibt verschiedene Dienstleister die diesen Service anbieten, wobei die Kosten dafür schwanken.
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 | Eine Limited, deren Haupttätigkeit in Deutschland liegt, muss sowohl eine Steuererklärung in Deutschland, als auch einen Jahresabschluss in England einreichen.
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 | Da es sich bei der Limited um eine englische Gesellschaftsform handelt, bewegt sich der deutsche Gründer zwischen zwei Rechtssystemen: Gesellschaftsrechtlich gilt englisches Recht, steuerlich und bilanziell gelten sowohl deutsches als auch englisches Recht.
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 | Möchte man als Unternehmer seine Anonymität waren, ist die Limited nicht die richtige Gesellschaftsform, denn das englische System beruht auf einem hohen Maß an Transparenz.
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 | Es kann sich eine mögliche Abhängigkeit von Limited-Agenturen ergeben. Hierbei ist vor allem die Seriosität der Agentur entscheidend. |