Erklärung Vertragsrechtliche Bindung Beschreibung, Definition
franchise
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Glossar/ Lexikon

AbsatzförderungspflichtAbsatzsystemAbteilungsfranchiseAGB-RechtAlleinbezugspflichtungAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Angemessenheit der GebührenArbeitsrechtArbeitsteiliges LeistungsprogrammArea DevelopmentBeiratBeschaffungsvorteileBetriebsführungspflichtBetriebstypenfixierungBuchhaltungConversion-FranchisingCorporate IdentityDauerschuldverhältnisDeutscher Franchise Verband e.V. (DFV)Deutscher Franchise-Nehmer-Verband e.V. (DFNV)DienstleistungsfranchisingEhrenkodexEigenkapitalEinheitliches AuftretenEinstiegs-/ EintrittsgebührEinzel-FranchiseErstausstattungEU-Gruppenfreistellungs- verordnungExistenzfestigungFormularvertragFranchise-GeberFranchise-GebührFranchise-HandbuchFranchise-ManagerFranchise-NehmerFranchise-PaketFranchise-SystemFranchise-VerhältnisFranchise-ZentraleFranchisevertragFranchisingGebietsentwicklungGebietsentwicklungsvertrag (Area Development Agreement)GebietsschutzGegenseitigkeitsverhältnisGeschäftsführerGewerbesteuerHandlungsvollmachtInvestitionskostenInvestitionsrateJahresabschlussJoint ventureKapitalbedarfsplanKündigungsschutzLaufende Franchise-GebührLaufzeitLeistungsbeitrag des Franchise-GebersLeistungsbeitrag des Franchise-NehmersLiquiditätLiquiditätsplanungLiquiditätsrechnungMarkeMarketingMarketing-PoolMarketingkonzept/ -unterstützungMaster-FranchiseMasterpartnerMediationOutletPartner-ManagerPartnerschaftsfranchisingPilotbetriebProduktfranchisingQuasifilialitätRahmenbedingungenRatenlieferungsvertragRatingRechenschaftsberichtRechtlicher StatusRechtsformRegionalbetreuungRegionales Master-FranchisingReservierungsvereinbarungScheinselbständigkeitSchlichtungsstellenSchulungsmaßnahmenStandortanalyseStraffe OrganisationSubordinationsfranchisingSynergie-EffekteTrainingUmsatzgebühren/ Franchise-GebührUnternehmerrisikoVenture CapitalVerbraucherkreditrechtVerbraucherschutzrechtVerdeckte Franchise-GebührenVertikalkooperatives VertragsverhältnisVertragslaufzeitVertragsrechtliche BindungVertriebsfranchisingVorvertragWarenfranchisingWarenlagerWerbegebührWettbewerbsverbotWiderrufsrechtÄnderungsvorbehalt

Vertragsrechtliche Bindung

Die vertragsrechtliche Bindung der Partner richtet sich grundsätzlich auf eine längerfristige Zusammenarbeit aus. Diese Dauerhaftigkeit gewährleistet einerseits den Schutz des Franchise-Nehmers und Franchise-Gebers vor einer kurzfristigen ordentlichen Kündigung, die in den meisten Fällen gerade für den Franchise-Nehmer den Entzug der Existenzgrundlage bedeutet (während der gesamten Laufzeit ist für beide Seiten nur eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich). Andererseits ermöglicht die lange Vertragslaufzeit dem Franchise-Geber die längerfristige Planung des gesamten Systems und dem Franchise-Nehmer die nachhaltige Existenzsicherung sowie die Rückgewinnung seines Kapitaleinsatzes. Schließlich dient der mit dem Franchise-Geber abzustimmende Verkauf seines Unternehmens dem Franchise-Geber als Altersvorsorge, wodurch er den Firmenwert realisiert oder entsprechend neues Investitionskapital für eine andere Geschäftsidee erhält.

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