Erklärung Laufzeit Beschreibung, Definition
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Glossar/ Lexikon

AbsatzförderungspflichtAbsatzsystemAbteilungsfranchiseAGB-RechtAlleinbezugspflichtungAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Angemessenheit der GebührenArbeitsrechtArbeitsteiliges LeistungsprogrammArea DevelopmentBeiratBeschaffungsvorteileBetriebsführungspflichtBetriebstypenfixierungBuchhaltungConversion-FranchisingCorporate IdentityDauerschuldverhältnisDeutscher Franchise Verband e.V. (DFV)Deutscher Franchise-Nehmer-Verband e.V. (DFNV)DienstleistungsfranchisingEhrenkodexEigenkapitalEinheitliches AuftretenEinstiegs-/ EintrittsgebührEinzel-FranchiseErstausstattungEU-Gruppenfreistellungs- verordnungExistenzfestigungFormularvertragFranchise-GeberFranchise-GebührFranchise-HandbuchFranchise-ManagerFranchise-NehmerFranchise-PaketFranchise-SystemFranchise-VerhältnisFranchise-ZentraleFranchisevertragFranchisingGebietsentwicklungGebietsentwicklungsvertrag (Area Development Agreement)GebietsschutzGegenseitigkeitsverhältnisGeschäftsführerGewerbesteuerHandlungsvollmachtInvestitionskostenInvestitionsrateJahresabschlussJoint ventureKapitalbedarfsplanKündigungsschutzLaufende Franchise-GebührLaufzeitLeistungsbeitrag des Franchise-GebersLeistungsbeitrag des Franchise-NehmersLiquiditätLiquiditätsplanungLiquiditätsrechnungMarkeMarketingMarketing-PoolMarketingkonzept/ -unterstützungMaster-FranchiseMasterpartnerMediationOutletPartner-ManagerPartnerschaftsfranchisingPilotbetriebProduktfranchisingQuasifilialitätRahmenbedingungenRatenlieferungsvertragRatingRechenschaftsberichtRechtlicher StatusRechtsformRegionalbetreuungRegionales Master-FranchisingReservierungsvereinbarungScheinselbständigkeitSchlichtungsstellenSchulungsmaßnahmenStandortanalyseStraffe OrganisationSubordinationsfranchisingSynergie-EffekteTrainingUmsatzgebühren/ Franchise-GebührUnternehmerrisikoVenture CapitalVerbraucherkreditrechtVerbraucherschutzrechtVerdeckte Franchise-GebührenVertikalkooperatives VertragsverhältnisVertragslaufzeitVertragsrechtliche BindungVertriebsfranchisingVorvertragWarenfranchisingWarenlagerWerbegebührWettbewerbsverbotWiderrufsrechtÄnderungsvorbehalt

Laufzeit

Im Regelfall wird für einen Franchise-Vertrag eine feste Laufzeit vereinbart, diese variiert zwischen 3 und 20 Jahren. Gängig sind Laufzeiten von 5 oder 10 Jahren. Kürzere Laufzeiten sind gefährlich, da sich die Investition des Franchise-Nehmers innerhalb der zu kurzen Zeit nicht amortisieren kann. Von Anfang an verbindlich vereinbarte Vertragslaufzeiten von über 20 Jahren können unwirksam sein. Oft werden mehrere feste Vertragslaufzeiten gestaffelt, um dem Franchise-Nehmer eine Verlängerungsoption einräumen zu können. Wenn der Franchise-Nehmer sich durch öffentliche Fördermittel finanziert, muß die Laufzeit des Franchise-Vertrages mindestens der Laufzeit des Darlehens entsprechen.

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