Erklärung Einstiegs-/ Eintrittsgebühr Beschreibung, Definition
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Glossar/ Lexikon

AbsatzförderungspflichtAbsatzsystemAbteilungsfranchiseAGB-RechtAlleinbezugspflichtungAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Angemessenheit der GebührenArbeitsrechtArbeitsteiliges LeistungsprogrammArea DevelopmentBeiratBeschaffungsvorteileBetriebsführungspflichtBetriebstypenfixierungBuchhaltungConversion-FranchisingCorporate IdentityDauerschuldverhältnisDeutscher Franchise Verband e.V. (DFV)Deutscher Franchise-Nehmer-Verband e.V. (DFNV)DienstleistungsfranchisingEhrenkodexEigenkapitalEinheitliches AuftretenEinstiegs-/ EintrittsgebührEinzel-FranchiseErstausstattungEU-Gruppenfreistellungs- verordnungExistenzfestigungFormularvertragFranchise-GeberFranchise-GebührFranchise-HandbuchFranchise-ManagerFranchise-NehmerFranchise-PaketFranchise-SystemFranchise-VerhältnisFranchise-ZentraleFranchisevertragFranchisingGebietsentwicklungGebietsentwicklungsvertrag (Area Development Agreement)GebietsschutzGegenseitigkeitsverhältnisGeschäftsführerGewerbesteuerHandlungsvollmachtInvestitionskostenInvestitionsrateJahresabschlussJoint ventureKapitalbedarfsplanKündigungsschutzLaufende Franchise-GebührLaufzeitLeistungsbeitrag des Franchise-GebersLeistungsbeitrag des Franchise-NehmersLiquiditätLiquiditätsplanungLiquiditätsrechnungMarkeMarketingMarketing-PoolMarketingkonzept/ -unterstützungMaster-FranchiseMasterpartnerMediationOutletPartner-ManagerPartnerschaftsfranchisingPilotbetriebProduktfranchisingQuasifilialitätRahmenbedingungenRatenlieferungsvertragRatingRechenschaftsberichtRechtlicher StatusRechtsformRegionalbetreuungRegionales Master-FranchisingReservierungsvereinbarungScheinselbständigkeitSchlichtungsstellenSchulungsmaßnahmenStandortanalyseStraffe OrganisationSubordinationsfranchisingSynergie-EffekteTrainingUmsatzgebühren/ Franchise-GebührUnternehmerrisikoVenture CapitalVerbraucherkreditrechtVerbraucherschutzrechtVerdeckte Franchise-GebührenVertikalkooperatives VertragsverhältnisVertragslaufzeitVertragsrechtliche BindungVertriebsfranchisingVorvertragWarenfranchisingWarenlagerWerbegebührWettbewerbsverbotWiderrufsrechtÄnderungsvorbehalt

Einstiegs-/ Eintrittsgebühr

Die meisten Franchise-Verträge sehen eine Eintritts-Gebühr vor, oft wird diese auch Einstiegsgebühr oder Einmalzahlung genannt. Die Eintrittsgebühr ist eine einmalig anfallende Abgabe, die der Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber beim Eintritt in das Franchise-System zu zahlen hat. In der Regel ist das im Anschluss an den Vertragsabschluss. Diese Gebühr dient der Erstattung von Leistungen, die der Franchise-Geber zwischen Vertragsabschluß und Betriebsöffnung bezahlt, z.B. Schulungsmaßnahmen und Eröffnungsunterstützung. Für die Höhe der Gebühr gibt es keine rechtlichen Vorgaben. In der Praxis ist die Gebühr umso höher, je mehr Franchise-Nehmer ein System hat und je höher der Entwicklungsstand des Franchisesystems bereits ist. Die Höhe der Eintrittsgebühren variiert zwischen 5.000 EUR und 50.000 EUR, auch höhere oder niedrigere Gebühren sind möglich. Ob die Höhe der Eintrittsgebühr angemessen ist, hängt vom Wert der Gegenleistungen des Franchise-Gebers ab. Siehe auch Angemessenheit der Gebühren. Mit der Zahlung der Gebühr erwirbt der Franchise-Nehmer alle vertraglich zugerichteten Nutzungsrechte.

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