Franchise: Fragen und Antworten
Gibt es Muster-Franchise-Verträge?
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Aufgrund der Vielzahl von Franchise-Systemen existiert kein standardisierter Franchise-Vertrag. Jedes System hat ein eigenes Vertragswerk, das speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Deswegen ist es ratsam, vor Unterzeichnung des Vertrages immer einen auf Franchise-Recht spezialisierten Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen.
Die Grundbausteine eines Franchise-Vertrags sind:
- Pflichten des Franchise-Gebers
- Pflichten des Franchise-Nehmers
- die dem Franchise-Geber eingeräumten Rechte
- die dem Franchise-Nehmer eingeräumten Rechte
- die Vertragsdauer (diese sollte so befristet sein, dass der Franchise-Nehmer seine franchise-spezifische Anfangsinvestition amortisieren und Gewinn erzielen kann)
- die Grundlage für eine eventuelle Verlängerung des Vertrages
- Recht des Franchise-Gebers, das Franchise-System neuen oder geänderten Verhältnissen anzupassen
- die dem Franchise-Nehmer zur Verfügung zu stellenden Waren/ Dienstleistungen (sofern eine Bezugspflicht vereinbart worden ist)
- Belehrung über das Widerrufsrecht, falls eine Bezugspflicht vereinbart wurde
- Zahlungsverpflichtungen des Franchise-Nehmers
- Bestimmungen, die sich auf die Benutzung der Identifikationsmerkmale des Franchise-Gebers beziehen (Marke, Ladenschild, Logo, Dienstleistungsmarke usw.)
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