Franchise: Fragen und Antworten
Was ist die vertikale EU-Gruppenfreistellungsverordnung?
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Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) wurde 1999 von der Europäischen Kommission erlassen. Diese erlaubt bestimmte Gruppen von vertikalen Vereinbarungen, die ansonsten nach europäischem Kartellrecht verboten wären.
Dabei ersetzt sie die EG-Gruppenfreistellungsverordnung, welche 1988 in Kraft trat und deren Erlass die Geburt des europäischen Franchise-Rechts darstellte. Die neue EU-Gruppenfreistellungsverordnung ist seit dem 1. Januar 2000 in Kraft und läuft bis zum 31. Mai 2010.
Die neue Vertikal-GVO ist dabei ein wesentlicher Teil des Vertriebskartellrechts der EU und fügt sich als Gruppenfreistellungsverordnung in das System des Art. 81 des EG-Vertrages ein. Daher können die Bestimmungen der Vertikal-GVO nicht isoliert von der Regelung des Art. 81 des EG-Vertrages betrachtet werden.
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