Franchise- und Betriebshandbuch IV
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C. Was es zu beachten gilt


Wie bereits dargestellt, ist die Verwendung von Franchise- und Betriebshandbüchern zur schriftlichen Dokumentation des Know-hows unbedingt zu empfehlen.
Darüber hinaus dient ein sorgfältig gestaltetes und ausführliches Franchise- und Betriebshandbuch auch als "Qualitätssiegel" eines Franchise-Systems und vereinfacht die Gewinnung von Franchise-Nehmern.

Allerdings ist eine Reihe von rechtlichen Anforderungen zu beachten, damit nicht eine fehlerhafte Gestaltung des Handbuchs und der damit verbundenen Unwirksamkeit im schlimmsten Fall über § 139 BGB sogar zur Unwirksamkeit des Franchise-Vertrags führt. Deshalb sind insbesondere Juristen dazu berufen, an den Franchise- und Betriebshandbüchern mitzuwirken oder sie sogar vollständig zu erstellen, wie dies bei Franchise-Rechtsanwälten auch üblich ist.
Unbedingt zu beachten ist von dem Franchise-Geber zudem die Problematik eines etwaig bestehenden Widerrufsrechts. Franchise-Geber gewähren Franchisenehmer-Interessenten vor Vertragsabschluss lediglich Einblick in das Franchise- und Betriebshandbuch und händigen es diesem richtigerweise nicht aus. Das kostbare Know-how des Franchise-Systems darf erst aus der Hand gegeben werden, wenn der potentielle Franchise-Nehmer in das System eingetreten ist.

Aber auch nach Abschluss des Franchise-Vertrags ist unbedingt bis zum Ablauf der Widerrufsfrist mit der Übergabe des Franchise- und Betriebshandbuchs abzuwarten. Ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen, besteht die Gefahr, dass der Franchise-Nehmer sich das im Franchise- und Betriebshandbuch dargestellte Know-how aneignet und anschließend nach erfolgreichem Widerruf problemlos weiter verwendet, um auf eigenständiger Basis mit Hilfe des erworbenen Know-hows tätig zu werden.

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