Franchise - Existenzgründung mit Franchising
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Rechtsanwalt Dr. Cornelius von Kenne
Dr. Cornelius von Kenne
Rechtsanwalt Partner der Partnerschaft von Kenne & Dietrich

Fachliche Schwerpunkte
Handels- und Vertriebsrecht, Franchiserecht
- Gesellschaftsrecht - Grundstücks- und Immobilienrecht, Restitutionsrecht
Details

Veröffentlichungen

Mitherausgeber und Redakteur der Informationsbroschüre „Einführung in das Franchiserecht für Franchisenehmer“
Redakteur auf der Internetpräsenz www.ratgeber-franchiserecht.de der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherschutz e. V. (DGV)

Unternehmenskurzprofil

Rechtsanwalt Dr. von Kenne ist Partner und einer der Namensgeber der überörtlichen Partnerschaft von Kenne & Dietrich.
 
Die von Kenne & Dietrich Partnerschaft betreut an den Standorten Berlin, Bonn / Bad Honnef, Brüssel, Erfurt und Potsdam Unternehmen, Existenzgründer und Privatleute in allen Bereichen des Wirtschafts-, Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrechts. Ziel der Partnerschaft ist eine umfassende und in den Fachgebieten spezialisierte Beratung, bei der im Falle von fachübergreifenden Sachverhalten ein Höchstmaß an Kompetenz durch das Zusammenwirken von Spezialisten sichergestellt wird.
 
Am Berliner Standort besteht mit den Partnern Dr. von Kenne und Dr. Ebert ein Kompetenzteam aus Rechtsanwälten, das sich seit vielen Jahren auf das Vertriebsrecht, hier insbesondere auf das Franchiserecht, spezialisiert hat und sowohl Franchisegebern als auch Franchisenehmern zur Verfügung steht. Zusätzlich zu dieser individuellen Beratung und Vertretung führen Rechtsanwalt Dr. von Kenne und Rechtsanwalt Dr. Ebert Informationsveranstaltungen für Franchisenehmer und Franchisegeber durch und nehmen an Existenzgründertagen und Franchisemessen teil.

Kurzbeschreibung der beruflichen Tätigkeit

Als Partner der Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich berät Rechtsanwalt Dr. von Kenne Franchisenehmer und –geber in allen Bereichen des Franchiserechts. Dazu gehören sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Vertretung von Franchisepartnern vor deutschen oder internationalen Gerichten.
 
Zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Ebert begleitet Rechtsanwalt Dr. von Kenne Franchisegeber umfassend beim Aufbau neuer Franchisesysteme oder bei der Evaluierung von bereits auf dem Markt tätigen Franchisesystemen. Dies umfasst die Erarbeitung neuer Franchisemodelle, die Fertigung neuer, individuell zugeschnittener Franchiseverträge sowie das Erstellen von Franchisehandbüchern für Franchisesysteme.
 
Rechtsanwalt Dr. von Kenne ist Vertrags- und Vertrauensanwalt der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherschutz e. V. (DGV) und publiziert für diese ständig auf dem Gebiet des Franchiserechts.

Mitgliedschaft

Rechtsanwaltskammer Berlin
Deutscher Anwaltsverein (DAV)
Berliner Anwaltsverein (BAV)
Vertrags- und Vertrauensanwalt der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherschutz e. V. (DGV)

Kontakt

Firma: Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater   
Branche: Rechtsanwalt   
Position: Partner   
Adresse: Neue Kantstraße 14   
Ort: 14057 Berlin   
Telefon: +49 (0)30 – 321 10 05   
Telefax: +49 (0)30 – 322 85 02   
E-Mail: vonkenne@vonkenne.com   
Web: www.vonkenne.com   

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